Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verantwortlich für den Inhalt
Firma soundlite
Martin
Remshard
Mühlgründlein
25
91413 Neustadt/Aisch
Mobil: 0179-3528661
Telefon: 09161-6203015
E-Mail: info@soundlite-online.de
§1 Geltungsbereich
Die AGB der Firma soundlite (im Folgenden als Dienstleister bezeichnet), vertreten durch Martin Remshard, Mühlgründlein 25, 91413 Neustadt/Aisch, gelten für alle Buchungen des DJ und alle beauftragten Dienstleistungen wie Marketing, Organisation und Durchführung der vertraglich vereinbarten Veranstaltung. Sollten AGB des Vertragsnehmers (im weiteren Veranstalter) diesen Bedingungen widersprechen, sind die entsprechenden Paragraphen der AGB des Veranstalters nicht bindend. Abweichungen von den AGB müssen schriftlich fixiert werden.
§2 Gage und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag und enthält alle Leistungen. Der vereinbarte Preis gilt als verbindlich und ist im Nachhinein nicht rabatt- oder abzugsfähig. Die Gage für DJ-Buchungen enthält generell alle Kosten für An- und Abfahrt, Auf- und Abbau des vereinbarten Equipment (Ton- und Lichtanlage). Zahlungen sind ohne Abzüge und ausschließlich direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
1. Barzahlung im direkten Anschluss an die Veranstaltung.
2. Bargeldlose Überweisung (Zahlung innerhalb 14 Tagen)
Die Gage ist bei Auftritten mit Beendigung der Veranstaltung fällig. Für sonstige Dienstleistungen gilt das Fälligkeitsdatum der Rechnung. Mit Ablauf der Frist kommt der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug. Hierfür gelten uneingeschränkt die Regelungen des BGB. Unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Abs. 1 UStG wird für berechnete Leistungen keine Mehrwertsteuer erhoben oder ausgewiesen.
§3 Vertragsrücktritt
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden dann Ausfallkosten bei einem Rücktritt zu folgenden Zeitpunkten vor dem Veranstaltungstermin berechnet:
- bis 6 Monate - keine Stornogebühr
- ab 6 Monate - 30 % der Gage
- ab 1 Monat - 50 % der Gage
- ab 1 Woche - 80 % der Gage
Sollte es nach Absagen seitens des Veranstalters zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, können die Stornokosten gesondert geregelt werden. Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Dienstleisters ist nicht vorgesehen. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder Tod. In diesem Falle wird (außer bei Tod) durch den Dienstleister gleichwertiger Ersatz (Partner-DJ) gestellt. Die Gage darf hierbei die ursprünglich vereinbarte Gage nicht übersteigen. Die Gage bleibt von einem vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung unberührt.
§4 Haftung
Für Personen- oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Dienstleisters verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Tonträgern des Dienstleisters, die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. Eine entsprechende Haftpflicht-versicherung wird empfohlen. Schadenersatzansprüche sind dabei auf den aktuellen Wiederbeschaffungswert der eingesetzten Technik beschränkt.
§5 GEMA
Für die Abführung der GEMA-Gebühren (und für das Stellen evtl. dafür notwendiger Anträge) ist allein der Veranstalter verantwortlich.
§6 Sonstiges
Der Dienstleister unterliegt in der Programmgestaltung wie in seiner Darbietung den Weisungen des Veranstalters. Die Einzelheiten werden im Rahmen einer Vorbesprechung getroffen. Der Dienstleister ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Bestandteil. Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik, alkoholfreie Getränke und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort für die Dauer der Be- und Entladung des Equipment stellt der Veranstalter kostenfrei zur Verfügung. Bei großen Entfernungen zwischen Parkplatz und Veranstaltungsort (insbesondere Treppen, Aufzüge) verkürzt sich die Spielzeit um den notwendigen zeitlichen Mehraufwand. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort mindestens ein Stromanschluss (230V/16A) in unmittelbarer Nähe benötigt. Für Schäden die sich aufgrund mangelhafter Stromversorgung (Überspannung, Störfrequenzen) ergeben haftet der Veranstalter.
§7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Dienstleister und Veranstalter mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Neustadt an der Aisch. Vor der Nutzung des Rechtsweges ist ein Mediationsgespräch zwingend erforderlich. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem Dienstleister und dem Veranstalter ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.